Zeitmietverträge:
In Zeitmietverträgen muss schriftlich begründet sein, warum das Mietverhältnis befristet ist. Dies kann etwa Eigenbedarf sein oder das Vorhaben, ein Gebäude in einigen Jahren abzureißen. Man spricht hierbei von qualifizierten Zeitmietverträgen. Fehlen die Befristungsgründe, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet abgeschlossen. Bis zum 31. August 2001 waren auch Zeitmietverträge ohne Befristungsgrund möglich.
Behindertengerechter Umbau:
Bei berechtigtem Bedarf kann die Zustimmung vom Vermieter verlangt werden. Der Vermieter kann aber für den Fall eines Rückbaus zusätzliche Sicherheiten verlangen.
Im Sterbefall
Stirbt der Mieter, tritt der Lebenspartner in den Mietvertrag ein. Dies gilt auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Eigenbedarf
3 Jahre muss der Käufer einer in eine Eigentumswohnung umgewandelten Mietwohnung warten, bis er wegen Eigenbedarfs kündigen darf. Abweichend davon können die einzelnen Bundesländer diese Frist bis auf zehn Jahre verlängern.
Zinsen Kaution
Dem Mieter stehen die Zinsen der Mietkaution auch dann zu, wenn sie der Vermieter zu einem höheren als den üblichen Zinssatz angelegt hat.
Mieterhöhung wegen Hypothekendarlehen
Der Vermieter darf die Miete nicht mit der Begründung erhöhen, dass er für das Hypothekendarlehen zur Finanzierung der Wohnung höhere Zinsen zahlen muss.