First Immobilien Hannover,
Verkauf und Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
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1st-Immobilien Hannover
Mietrecht-Infos

Betriebskosten


Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
muss der Vermieter die Betriebskosten abrechnen. Versäumt er dies,
sind Nachforderungen ausgeschlossen.

Ausnahme: Der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten, was er aber möglicherweise
erst in einem Prozess beweisen muss.
Bei Nebenkosten-Abrechnungen gilt Ausnahmsweise: gleiches Recht für alle.
Auch der Mieter muss Einwände innerhalb von zwölf Monaten mitteilen.


1st-Immobilien Hannover, Eduard Ripin e.K.    Grabbestr.6    30165 Hannover-Vahrenwald
Tel.: 0511-899 47 10 Fax: 0511-899 47 21