Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
muss der Vermieter die Betriebskosten abrechnen. Versäumt er dies,
sind Nachforderungen ausgeschlossen.
Ausnahme: Der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten, was er aber möglicherweise
erst in einem Prozess beweisen muss.
Bei Nebenkosten-Abrechnungen gilt Ausnahmsweise: gleiches Recht für alle.
Auch der Mieter muss Einwände innerhalb von zwölf Monaten mitteilen.