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1st-Immobilien Hannover
Mietrecht-Infos

Fristlose Kündigung


Sowohl Mieter als auch Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen ein Mietverhältnis fristlos kündigen. Entsprechende Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Vermieter können fristlos kündigen wenn:
  • der Mieter seine Pflichten schwer verletzt (zum Beispiel Hausfriedensbruch).
       Allerdings ist zuvor eine Abmahnung nötig, außer wenn diese offensichtlich
       nicht erfolgversprechend wäre
  • wenn der Mieter die Wohnung unerlaubt jemandem anderen überlässt
  • wenn der Mieter seine Miete nicht, nicht vollständig oder unpünktlich zahlt
       Eine Kündigung wegen Mietrückständen ist möglich wenn ein Mieter zwei Monate lang
       die Miete gar nicht oder erhebliche Teile davon nicht zahlt,
       wobei der Gesamtrückstand eine Monatsmiete übersteigen muss
  • wenn sich im Laufe der Zeit Mietrückstände ansammeln,
       die zwei Monatsmieten erreichen oder überschreiten
  • wenn der Mieter die Miete fortdauernd unpünktlich zahlt
       und dem Vermieter ein Fortsetzen des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist,
       entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 17 U 97/02)

  • Mieter können fristlos kündigen
  • wenn der Vermieter seine Pflichten schwer verletzt,
       etwa den Hausfrieden erheblich stört
  • wenn die Wohnung ganz oder teilweise entzogen wird,
       so dass sie der Mieter nicht vertragsgemäß gebrauchen kann
  • wenn die Nutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung verbunden ist.




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