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1st-Immobilien Hannover
Mietrecht-Infos

Kündigungsfristen


Bei den Kündigungsfristen gilt zweierlei Maß

§ Mieter können immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen
§ Für den Vermieter sind die Fristen gestaffelt und richten sich danach,
   wie lange der Mieter schon in der Wohnung wohnt:
  • bis fünf Jahre -> drei Monate
  • bis acht Jahre -> sechs Monate
  • über acht Jahre -> neun Monate
  • Generell gilt: Der Mieter muss keinen Grund angeben, warum er kündigt.
    Der Vermieter hingegen kann nicht einfach so kündigen, sondern braucht einen gewichtigen Grund
    (zum Beispiel Eigenbedarf). Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az VIII ZR 27/04) kann
    aber vertraglich vereinbart werden, dass der Mieter befristet auf sein Kündigungsrecht verzichtet.
    Eine solche Vereinbarung im Formularmietvertrag ist jedoch wegen unangemessener Benachteiligung des
    Mieters unwirksam, wenn die Dauer des Kündigungsverzichts mehr als vier Jahre beträgt.
    Bei individuellen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter erachtete der Bundesgerichtshof
    allerdings auch einen Kündigungsverzicht von fünf Jahren für wirksam.

    1st-Immobilien Hannover, Eduard Ripin e.K.    Grabbestr.6    30165 Hannover-Vahrenwald
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