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1st-Immobilien Hannover
Baugenehmigung -Infos


  • Baugenehmigung
  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan
  • B-Plan: Vorhabenbezogen
  • Baunutzungs-Verordnung
  • Landesbauordnung


    Das Grundstück ist gefunden, doch darf das Geplante gebaut werden?
    Bevor Sie sich auf die Suche nach einem passenden Grundstück für Ihr Traumhaus machen,
    müssen Sie sich mit einigen Bauvorschriften auseinandersetzen.

    Zahlreiche Gesetze und Verordnungen im dichten Dschungel des Baurechts machen es dem
    Laien nicht gerade einfach, sich zurechtzufinden.
    Da Sie ein Grundstück in der Regel jedoch kaufen, bevor Sie zum Architekten gehen,
    ist es sinnvoll herauszufinden, ob sich Ihre Vorstellungen auch tatsächlich
    verwirklichen lassen.

    Bebauungsplan
    Liegt für das Gebiet, in dem sich Ihr Grundstück befindet, ein Bebauungsplan vor,
    können Sie diesen bei Ihrer Gemeinde einsehen. Der Bebauungsplan gibt zunächst
    prinzipiell darüber Auskunft, ob das Grundstück bebaubar ist oder nicht.
    Außerdem finden Sie zum Beispiel Angaben über die zulässige Anzahl der Geschosse oder
    die zulässige Dachform. Liegt für das Grundstück kein Bebauungsplan vor, muss sich Ihr
    Bauvorhaben in die gewachsene Umgebung einfügen.

    Eine Möglichkeit zu prüfen, ob Ihr Bauvorhaben überhaupt zulässig ist,
    bietet die Bauvoranfrage. Die zuständige Baubehörde kann bereits vor dem
    Grundstückskauf verbindlich über eine mögliche Bebauung Auskunft erteilen.
    Ein zeitlich begrenzter Bauvorbescheid gibt Ihnen Sicherheit bei der Planung.


    Die Voranfrage Baurecht ist Ländersache
    Die Bauvoranfrage, aber auch das Baugenehmigungsverfahren sind von Bundesland
    zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Es gibt eine bundesweite Musterbauordnung.
    Da Baurecht aber Ländersache ist, haben alle Bundesländer eigene Landesbauordnungen,
    die sich in Details unterscheiden.
    Auch die zuständigen Behörden, die für die Baugenehmigung verantwortlich sind,
    haben unterschiedliche Namen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.


    Der Bauantrag Vor der Baugenehmigung steht der Bauantrag. Dieser kann nicht von Ihnen selbst,
    sondern muss von einem Bauvorlageberechtigten, zum Beispiel einem Architekten,
    eingereicht werden.
    Es gibt das vereinfachte Genehmigungsverfahren sowie genehmigungspflichtige und
    -freie Bauvorhaben. Auch hier gilt: Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.


    Genehmigungsfreies Bauen
    In vielen Bundesländern sind Einfamilienhäuser genehmigungsfrei,
    sofern ein verbindlicher Bebauungsplan vorliegt und die Erschließung
    des Grundstücks gesichert ist. Auch hier muss der Architekt das Bauvorhaben
    der zuständigen Behörde melden. Widerspricht diese nicht innerhalb einer
    meist kurzen Frist, kann mit dem Bau begonnen werden.







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    Tel.: 0511-899 47 10 Fax: 0511-899 47 21